Kottbusser Tor, Foto von Boris Niehaus

Mietsenkung im Sozialen Wohnungsbau in Berlin

Mietzuschuss beantragen!

im letzten Frühjahr hatten sich verschiedene Mieterinitiativen locker zusammengeschlossen und eine Unterschriftensammlung mit dem Ziel eines Volksentscheids über ein Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin gestartet.

Die Initiative fand innerhalb relativ kurzer Zeit statt der mindestens notwendigen 20.000 sogar fast 50.000 Unterstützer und konnte so mit dem Berliner Senat auf einer relativ guten Basis Gespräche führen. Der Senat war der Auffassung, dass Teile des Gesetzes mit anderen Gesetzen nicht vereinbar seien und dass das Gesetz deshalb nicht in der vorliegenden Form vom Berliner Parlament abgestimmt werden dürfe. Eine abgemagerte Form fand aber doch die Zustimmung des Senats und wurde am 13. November letzten Jahres vom Berliner Abgeordnetenhaus mit Mehrheit beschlossen.

Wie es mit den weitergehenden Forderungen des Berliner Mieten-Volksentscheids weitergehen wird, kann im Moment noch niemand sagen.

Das November-Gesetz („Wohnraumversorgungsgesetz“) bringt jedoch einige Verbesserungen für sozial schwache Mieter der 125.000 Sozialbauwohnungen und der 290.000 Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften.

In ersten Fall wird die Miete gekappt, wenn sie sie mehr als 30 Prozent des Haushaltseinkommens ausmacht. Nach Berechnungen des Senats sollen 22.600 Haushalte diesen Mietzuschuss erhalten. Miete heisst in diesem Fall die Nettokaltmiete, so dass es immer noch für hinnehmbar gehalten wird, dass die zu zahlende Miete 40 bis 50 Prozent des Einkommens verschlingt. Der Mietzuschuss soll höchstens 2,50 Euro pro Quadratmeter betragen.

Das löst auf keinen Fall die Probleme der Mieter in den 28.000 Sozialwohnungen ohne Anschlussförderung, von denen teilweise „Kostenmieten“ von 12 bis 18 Euro verlangt werden.

Auch andere Probleme werden durch das Wohnraumversorgungsgesetz nicht gelöst.

Aber nun zu unserer Genossenschaft. Bei den Genossenschaften wurden die hohen Kostenmieten aus den 70er und 80er Jahren umverteilt und die Mieten wurden durch Mieter von nicht betroffenen Häusern „subventioniert“. Es kann aber trotzdem sein, dass es auch im Bereich des BWVzK MieterInnen gibt, denen Zuschüsse nach dem Gesetz zustehen.

Deshalb geben wir hier einen link zu einer der Gruppen zur Kenntnis, die den Mietenvolksentscheid getragen haben, so dass sich Jede und Jeder ein genaueres Bild machen kann.

Gudrun Rogge

Beitragsbild von Boris Niehaus
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kottbusser_Tor

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